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   BSG, 18.12.1969 - 2 RU 232/67   

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BSG, 18.12.1969 - 2 RU 232/67 (https://dejure.org/1969,11598)
BSG, Entscheidung vom 18.12.1969 - 2 RU 232/67 (https://dejure.org/1969,11598)
BSG, Entscheidung vom 18. Dezember 1969 - 2 RU 232/67 (https://dejure.org/1969,11598)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 26.05.1966 - 2 RU 178/64

    GbR-Gesellschafter - Gesellschaftsverhältnis - Beschäftigungsverhältnis eines

    Auszug aus BSG, 18.12.1969 - 2 RU 232/67
    Dieser Umstand bedingt, daß die zum Unfall führende Tätigkeit der Klägerin als den betrieblichen Interessen der Gesellschaft und nicht denen des Ehemannes dienlich anzusehen ist" Der von der Revision vertretenen Meinung, eine solche Betrachtungsweise käme nur in Frage, wenn der Ehemann sein Unternehmen in der Form einer juristischen Person - GmbH oder AG - betrieben hätte, pflichtet der erkennende Senat nicht bei, Bereits im Urteil vom 260 Mai 1966 (BSG 25, 51) hat der Senat dargelegt, daß der Gesellschafter einer bürgerlich-rechtlibhen Gesellschaft außerhalb des Gesellschaftsverhältnisses in einem Beschäftigungsverhältnis zur Gesellschaft stehen kann, obgleich es sich bei dieser nur um eine schuldrechtlich zusammengefaßte Personenmehrheit ohne eigene Rechtspersönlichkeit handelt und daher jeder Gesellschafter als Mitunternehmer anzusehen ist, Es versteht sich von selbst, daß diese Darlegungen erst recht für die an der Gesellschaft nicht beteiligte Ehefrau eines solchen Mitunternehmers gelten müssen, Im vorliegenden Fall handelt es sich überdies nicht um eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, sondern um eine OHG; diese Gesellschaftsform ist aber einer- von den natürlichen Personen der einzelnen Gesellschafter losgelösten Person insofern - juristischen.
  • BVerfG, 26.11.1964 - 1 BvL 14/62

    Sozialversicherung

    Auszug aus BSG, 18.12.1969 - 2 RU 232/67
    von der Beklagten vertretenen Auffassung auf den Personenkreis des @ 539 Abs° 2 RVO daraus ergeben könnte9 daß diese Vorschrift auch für einmalige" ganz vorübergehende Tätigkeiten gilt (vgl° Brackmann aaO So 476 b mit weiteren Nachweisen), für die durch Abschluß einer freiwilligen Versicherung angemessen vorzusorgen (vglo BVerfGE 18, 257, 265, 266, 269 = SozR Bla Ab 42, Nr"55 zu Art, 3 GG) mitunter kaum praktikabel erscheint° Das LSG hat es nämlich mit Recht als bedeutsam erachtet, daß der Ehemann der Klägerin nicht Einzelunternehmer, sondern Gesellschafter einer OHG gewesen ist,.
  • BSG, 30.11.1962 - 2 RU 174/60

    Ausmaß der Hilfsbedürftigkeit - Verwertung eines ärztlichen Gutachtens als

    Auszug aus BSG, 18.12.1969 - 2 RU 232/67
    Das LSG hat aus den von ihm getroffenen Feststellungen auch mit Recht gefolgert9 daß die Klägerin, die lediglich den Firmen-Pkw gesteuert, nicht hingegen an den geschäftlichen Besprechungen ihres Ehemannes teilgenommen hat, hierbei wie ein Arbeitnehmer der OHG tätig gewesen ist° Für Erwägungen darüber, ob ihre Tätigkeit Merkmale einer unternehmerähnlichen Selbständigkeit aufgeä wiesen haben könnte (vg1° z"B° BSG 11, 149, 151, 152), ist also hier kein Raum° Gegen den hiernach vom LSG zutreffend anerkannten UV-Schutz nach 5 539 Abs" 2 EVO kann schließlich auch nicht geltend gemacht Werden, die Klägerin habe sich ihrem Ehemann auf Grund familienrechtlicher Verpflichtung oder zwecks Förderung des {-audh ihr selbst zugute kommenden - Geschäftsumsatzes als Fahrerin zur Verfügung gestellt (vgl° BSG 18, 143" 147)0" Die Revision muß somit als unbegründet zurückgewiesen werden (@ 170 Abs" 1 SGG)" 1.
  • BSG, 15.12.1959 - 2 RU 141/56

    Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung von im Gesundheitswesen Tätigen;

    Auszug aus BSG, 18.12.1969 - 2 RU 232/67
    Das LSG hat aus den von ihm getroffenen Feststellungen auch mit Recht gefolgert9 daß die Klägerin, die lediglich den Firmen-Pkw gesteuert, nicht hingegen an den geschäftlichen Besprechungen ihres Ehemannes teilgenommen hat, hierbei wie ein Arbeitnehmer der OHG tätig gewesen ist° Für Erwägungen darüber, ob ihre Tätigkeit Merkmale einer unternehmerähnlichen Selbständigkeit aufgeä wiesen haben könnte (vg1° z"B° BSG 11, 149, 151, 152), ist also hier kein Raum° Gegen den hiernach vom LSG zutreffend anerkannten UV-Schutz nach 5 539 Abs" 2 EVO kann schließlich auch nicht geltend gemacht Werden, die Klägerin habe sich ihrem Ehemann auf Grund familienrechtlicher Verpflichtung oder zwecks Förderung des {-audh ihr selbst zugute kommenden - Geschäftsumsatzes als Fahrerin zur Verfügung gestellt (vgl° BSG 18, 143" 147)0" Die Revision muß somit als unbegründet zurückgewiesen werden (@ 170 Abs" 1 SGG)" 1.
  • BSG, 30.09.1969 - 1 RA 203/68

    Unterbliebene Pflichtbeiträge - Berücksichtigungsfähige Beschäftigungszeiten -

    Auszug aus BSG, 18.12.1969 - 2 RU 232/67
    angenähert, als die OHG unter ihrer Firma Rechte erwerben und Verbindlichkeiten eingehen sowie vor Gericht klagen und verklagt werden kann (5 124 Abs, 7 HGB; vgl, RVAAN' 7939, 173, 5280; 1944, 39, 5546; ähnlich auch BSG-Urteil vom 300 September 1969 1 RA 203/68, dessen hier interessierender Abschnitt in SozR Nr, 11 zu 5 16 FRG nicht abgedruckt ith" -'7-.
  • BSG, 19.06.2018 - B 2 U 32/17 R

    Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung bei einer sporadischen

    Schließlich folgt dies aber auch aus der Rechtsprechung der Unfallsenate des BSG, die bereits mehrfach im Rahmen des § 2 Abs. 2 SGB VII bzw § 539 Abs. 2 RVO die Grenzen einer gleichsam "selbstverständlichen" Einstandspflicht unter Ehegatten aufgezeigt hat (BSG vom 1.3.1989 - 2 RU 40/88 - Juris; BSG vom 26.3.1980 - 2 RU 100/79 - USK 80112; BSG vom 20.1.1977 - 8 RU 38/76 - SozR 2200 § 539 Nr. 32; BSG vom 27.1.1976 - 8 RU 14/75 - SozR 2200 § 539 Nr. 14; BSG vom 18.12.1969 - 2 RU 232/67 - Juris) .
  • BSG, 29.06.1972 - 2 RU 81/69

    Arbeitsunfall - Gegen Arbeitsunfall Versicherter - Beschäftigter Ehegatte

    In einer späteren - unveröffentlichten - Entscheidung vom 18. Dezember 1969 (2 RU 232/67) hat der Senat jedoch schon zum Ausdruck gebracht, daß auch in der UV ein solches Arbeitsverhältnis nicht ohne weiteres ausgeschlossen werden kann.
  • BSG, 22.02.1973 - 2 RU 140/72

    Bestehen eines Unfall-Versicherungsschutzes für die Angestellte des versicherten

    In einer späteren - unveröffentlichten - Entscheidung vom 18. Dezember 1969 (2 RU 232/67) hat er jedoch schon zum Ausdruck gebracht, daß auch in der Unfallversicherung ein solches Arbeitsverhältnis nicht ohne weiteres ausgeschlossen werden kann.
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